Einige Maßnahmen des zweiten Konjunkturpakets unserer Regierung

Mi folgendem Konjunkturpaket will die Bundesregierung Entlastungen für die Bürger und eine Wirtschaftsstärkung erreichen. Weiterhin sollen Investitionen in die Zukunftsbereiche Bildung, Infrastruktur und Klimaschtuz getätigt werden. Hier die wichtigsten Maßnahmen:

>> Rückwirkend zum 1.1.2009 sinkt bei der Einkommenssteuer der Eingangssteuersatz von 15 % auf 14 %. Weiterhin wird der Grundfreibetrag auf 7.834 € und 8.004 € in 2010 erhöht.

>> Die Krankenkassenbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung werden zum 1.7.2009 von 15,5 auf 14,9 Prozent gesenkt.

>> Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung bleibt bis Ende 2010 bei 2,8 %. Er wäre ohne diese Regelung automatisch am 1.7.2010 auf 3 % angestiegen.

>> Für jedes Kind gibt es einen einmaligen Bonus in Höhe von 100 €. Voraussichtlich im April erhalten Kindergeldempfänger den Bonus automatisch von der Familienkasse.

>> Die Regelsätze für 6- bis 13-jährige Kinder von Hartz-IV-Empfängern werden mit Wirkung vom 1.7.2009 auf 70 % erhöht.

>> Die Abwrackprämie für mindestens 9 Jahre alte Fahrzeuge wird bis zum 31.12.2009 verlängert.

>> Die Kfz-Steuer wird zum 1.7.2009 auf einen Schadstoff- und Hubraumorientierten Tarif umgestellt.

>> Künftig übernimmt die Bundesagentur für Arbeit für die Arbeitgeber die Hälfte der auf Kurzarbeit entfallenden Sozialbeiträge. Die Beantragung von Kurzarbeit bei der Bundesagentur wird vereinfacht. Wenn ein Arbeitnehmer die Kurzarbeit zur Weiterbildung nutzt, übernimmt die Bundesagentur die Sozialbeiträge komplett.

 

Ist die Herabsetzung der Altersgrenze für den Kindergeldanspruch verfassungsgemäß?

Ab 2007 erhalten Eltern für ihre Kinder ab dem Geburtsjahrgang 1983 das Kindergeld nur noch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres (vorher bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres). Für die Kinder des Geburtsjahrgangs 1982 ist eine Übergangsregelung vorgesehen. Sie erhalten das Kindergeld bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres.
Die Absenkung der Altersgrenze hat zahlreiche negative Auswirkungen auf die kindbedingten Steuerfreibeträge wie z. B. Kinderzulage nach dem Eigenheimzulagengesetz.
Das Finanzgericht Düsseldorf hatte die Frage, ob die neue Regelung verfassungswidrig ist, verneint und eine anhängige Klage zuungunsten des klagenden Steuerpflichtigen entschieden. Die Revision zum Bundesfinanzhof wurde jedoch wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Frage, ob die Herabsetzung der Altersgrenze verfassungsgemäß ist, zugelassen. Diese ist unter dem Aktenzeichen III R 68/09 dort anhängig.

Rechnungen müssen auch ohne Namenskennung an erkannt werden

Der Bundesfinanzhof hat mit seinem Urteil AZ: IV R 40/95 schon vor Jahren entschieden, dass Bewirtungsbelege von Geschäftsessen, auf denen der Name des Gastgebers nicht eingetragen ist, abrechnen darf. Der Fiskus kann aber die nachgewiesenen Kosten nicht ohne weiteres streichen, wenn z.B. durch Kreditkartenabrechnung eine wirtschaftliche Belastung nachgewiesen wird.
Weiterhin kann der Steuerpflichtige, die unterbliebene Angabe als Bewirtender im Bewirtungsvordruck nachholen.

Pendler können zwischen Auto und Bus wählen

In seinem Urteil Az.: VI R 25/08 hat der Bundesfinanzhof entschieden, das ein Steuerpflichtiger sich nicht festlegen muss, ob er die Entfernungspauschale in Anspruch nimmt, oder die Tickets für den öffentlichen Verkehr abrechnet. Wenn der Steuerzahler mit dem Auto von zu Hause bis zum nächsten Bahnhof fährt, dort in die Bahn umsteigt um zur Arbeitstelle zu kommen, kann er beim Fiskus die Kosten für das Bahnticket und auch die PKW-Strecke einreichen und abrechnen

Die Immobilie als Altersvorsorge

Die Immobilie als Altersvorsorge!!!! So wurde es früher verkauft und so wird es heute noch gemacht. Aber ist es denn wirklich so?

Schaut man sich die Wertentwicklung einer Immobilie in den letzten 50 Jahren im Vergleich zur Teuerungsrate an, dann wird man sehr schnell feststellen, dass diese Aussage, wenn die Immobilie nicht in der Innenstadt von München liegt, so nicht stimmt. Eine Immobilie kostet immer Geld. Renovieren, sanieren und vieles mehr machen Reserven dringend notwendig. Hinzu kommt: unsere Regierung gibt sich sehr viel Mühe immer wieder neue Gesetze auf den Weg zu bringen, die zusätzlich Geld verschlingen.

Zwar geht es zum größten Teil den heutigen Rentnern weitestgehend gut und nicht selten hat diese Generation zusätzlich privat vorgesorgt, aber leider kann man auch beobachten, das zunehmend ältere Menschen mangels Geld ihre Immobilien verkaufen müssen.

Mietfreies wohnen alleine hilft hier nicht. Ständig steigende Lebenshaltungs- und Instandhaltungskosten müssen trotzdem bezahlt und finanziert werden. Das scheinen viele zu vergessen.

Fazit: Eine Immobilie in die Rente mit einzubeziehen ist immer der richtige Weg. Wenn aber das Geld nicht reicht, um privat vorzusorgen, dann dürften Zweifel berechtigt sein. Über kurz oder lang wird ein Problem entstehen und am Ende hat man weder die Immobilie noch eine Rente.